Antworten auf die häufigsten Fragen
Grundsätzlich muss man zwischen zwei verschiedenen Schritten unterscheiden:
1. Die Beantragung (straßenverkehrsbehördlichen Anordnung) des Halteverbots bei der Straßenverkehrsbehörde im zuständigen Polizeikommissariat.
2. Das Aufstellen der Halteverbotsschilder durch uns.
Das Beantragen eines Park- oder Halteverbots bei der Straßenverkehrsbehörde ist zwingend notwendig. Die Anordnung ist bei der für die Straße (in der das Halteverbot aufgestellt werden soll) zuständigen Hamburger Polizeikommissariat zu beantragen. Welche das ist, können Sie hier nachschauen. Die Polizei benötigt eine Bearbeitungszeit von ca. 14 Tagen. Nachdem Ihnen die Anordnung der Polizei vorliegt, können Sie uns diese im Bestellprozess einfach zukommen lassen.
Mit unserem „SORGLOS-PAKET“ kümmern wir uns für Sie um das Einreichen einer Genehmigung bei der Polizei und um das Aufstellen der Schilder in ganz Hamburg. Das spart Ihnen den Gang zum Polizeikommissariat und den Papierkram.
Entsprechend Ihrer Planung richten wir das Halteverbot rechtzeitig an der vereinbarten Stelle ein. Sie können den Stellplatz für Ihren Umzugswagen an den entsprechenden Tagen nutzen und Ihren Wohnungswechsel so unkompliziert und frei vom Umzugsstress erledigen. Nach Ende des Nutzungszeitraumes kümmern wir den Abtransport der Halteverbotsschilder.
Für die Genehmigung müssen Sie den Beamten Angaben zu folgenden Punkten machen:
- Ihr Vor- und Zuname
- die Wohn- und Rechnungsanschrift
- bei einem Antrag für Dritte wird dessen schriftliche Vollmacht benötigt
- eine Telefonnummer
- eine E-Mail-Adresse (wenn vorhanden), unter der Sie erreichbar sind
- Örtlichkeit (Straße und Hausnummer), an der das Haltverbot eingerichtet werden soll
- der Nutzungszeitraum (Datum und Uhrzeit)
Wir dürfen ohne die Anordnung (oder auch Genehmigung) der Straßenverkehrsbehörde keine Halteverbotsschilder aufstellen. Die Anordnung der Behörde ist für uns bindend, d.h. dort steht z. B. der genaue Ort, an dem die Schilder aufgestellt werden sollen und ob einseitig oder beidseitig (in sehr engen Straßen) abgesperrt werden muss. Liegt die Anordnung vor, kümmern wir uns für Sie um alles. Zudem können Sie gegen Vorlage der Papiere Falschparker rechtens abschleppen lassen und haben so weniger Umzugsstress.
Das Beantragen einer Genehmigung kostet bei der Straßenverkehrsbehörde in der Regel 30,30 Euro. Das sind Gebühren, die die Stadt/Polizei immer bekommt. Wenn Sie unser „SORGLOS-PAKET“ buchen, sind die Gebühren schon inklusive.
Das Aufstellen der Halteverbotsschilder selbst kostet bei uns im „BASIS-PAKET“ 59,00 Euro (einseitig) oder 69,00 Euro (beidseitig). Ob einseitig oder beidseitig hängt von der Anordnung der Straßenverkehrsbehörde ab. Wir sind verpflichtet diese Vorgaben einzuhalten. In Stadtteilen mit sehr engen Straßen kann es z. B. sein, dass die vorgeschriebene Mindestdurchfahrtsbreite von 3,0m für Rettungskräfte unterschritten werden würde, in diesem Fall müssen die Schilder beidseitig aufgestellt werden. In seltenen Fällen müssen unsere Fahrer die Lage vor Ort beurteilen und statt einseitig ggf. beidseitig absperren.
Unser Preis bezieht sich immer auf einen Nutzungstag innerhalb Hamburgs und ist inkl. Auf-/Abbau, Miete und Aufstellungsprotokoll. Jeder weitere Tag kostet +10,00 Euro (einseitig) oder +20 Euro (beidseitig). Im Hamburger Umland berechnen wir höhere Anfahrtskosten. Sollte die Nutzungsdauer länger als 1 Woche sein, kontaktieren Sie uns am besten vorher.
Einen Auftrag können Sie uns am besten direkt online über unser Antragsformular zukommen lassen. Wir fragen alle benötigten Informationen von Ihnen ab und kümmern uns um die Formalitäten. Das macht die ganze Angelegenheit für Sie besonders einfach und bequem und Sie müssen sich nicht mit dem Papierkram herumschlagen.
Ja, Sie können Halteverbotsschilder und andere Kosten für den Umzug für berufliche und für private Umzüge steuerlich absetzen. Dazu müssen Sie nur Ihren Steuerberater über die Kosten informieren. Für den Fall, dass Sie Ihre Steuererklärung selbst machen, haben wir hier wichtige Tipps gesammelt, wie Sie Ihre Umzugskosten richtig absetzen und Steuern sparen können.
Umzugskosten, die Sie steuerlich absetzen können:
- Kosten für eine Möbelspedition
- Maklergebühren
- Halteverbotsschilder
- Mietwagen & Verpackungsmaterial wie Kartons, Folien und Decken
- Helfer, die Sie bezahlen oder im Gegenzug bewirten
- Doppelte Mietzahlungen
- Die Kosten für Renovierungen und Möbeleinlagerungen
Um einen Umzug steuerlich absetzen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Berufliche und private Umzüge werden unterschiedlich behandelt.
Private Umzugskosten werden in den haushaltsnahen Dienstleistungen in der Steuererklärung angegeben. Sie können 20 % der Kosten bzw. bis zu 4.000 Euro anrechnen. Hierfür müssen Sie in Form von Einzelbelegen eine Auflistung der Posten anlegen und diese belegen. Es kommt vor, dass das Finanzamt nicht alle Umzugskosten anerkennt. Führen Sie daher alle Aufwendungen so genau wie möglich auf.
Berufliche Umzüge können Sie über die Umzugskostenpauschale oder mit Einzelbelegen geltend machen. Wählen Sie die Variante der Kostenpauschale, so müssen Sie keine Belege beim Finanzamt einreichen. Es genügt die Angabe in der Steuererklärung unter Werbungskosten, dass Sie umgezogen sind. Alle Berechtigten können seit dem 1. Juni 2020 860 Euro absetzen, für jede weitere Person, die mit umzieht, egal ob Ehegatte, Lebenspartner, ledige Kinder etc. erhöht sich die Summe um 573 Euro.
Wenn Ihre Kosten höher sind als die Pauschale, empfiehlt es sich alle Rechnungen, Quittungen und Belege zu sammeln. Rechnen Sie die Gesamtsumme aus und geben Sie diese in Ihre Steuererklärung an. Bewahren Sie trotzdem Ihre Belege auf! In seltenen Fällen hat das Finanzamt Rückfragen und verlangt nach Einzelbelegen.
Für den beruflichen Umzug müssen die richtigen Gründe vorliegen, damit dieser steuerlich absetzbar ist. Berufliche Gründe für den Umzug sind z. B.:
- Aufnahme des Studiums oder Studienortwechsel
- Ausbildungsbeginn oder Wechsel der Ausbildungsstätte
- Einstieg in die Arbeitswelt
- Ein neuer Job in einer anderen Stadt
- Aufgabe einer Zweitwohnung
Das Beantragen und Aufstellen eines Halte- oder Parkverbotes lohnt sich für jeden Fahrzeughalter, der keine Gedanken an die Suche nach einem Parkplatz in Hamburg verschwenden will. Das kann für alle möglichen Anlässe der Fall sein.
- Umzüge*
- Entrümpelungen
- Baumarbeiten
- Baustellenabsicherungen
- Events
- Filmdreharbeiten
- Anlieferung größerer Teile
*Das Aufstellen eines Umzugscontainers bedarf einer Sondernutzungserlaubnis von des zuständigen Bezirksamts, wobei der Antrag teilweise 14 Tage dauern kann.
Für Personen, die wirklich gar keinen Stress haben wollen, empfehlen wir das SORGLOS-PAKET. Unsere Abwicklung ist unkompliziert und das Aufstellen der Halteverbotsschilder erfolgt schnell – Wir kümmern uns für Sie um die Formalitäten.