Halteverbotszone in Hamburg ab günstigen 39,00€

Seit über 20 Jahren richten wir schnell, routiniert und unkompliziert für Privatpersonen und Firmen für Umzüge, Bauarbeiten, An-/Ablieferungen oder Sonstiges Park- und Halteverbotszonen in Hamburg und dem Umland ein. So steht Ihnen genügend Platz für Ihren Umzugswagen oder Ihre Baumaßnahme zur Verfügung – und das völlig stressfrei. 

Sie benötigen einen Verkehrszeichenplan/Regelplan? Gerne erstellen wir Ihnen auch diesen.  

Halteverbotszone in Hamburg ab günstigen 39,00€

Seit über 20 Jahren richten wir schnell, routiniert und unkompliziert für Privatpersonen und Firmen für Umzüge, Bauarbeiten, An-/Ablieferungen oder Sonstiges Park- und Halteverbotszonen in Hamburg und dem Umland ein. So steht Ihnen genügend Platz für Ihren Umzugswagen oder Ihre Baumaßnahme zur Verfügung – und das völlig stressfrei.
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Wir bieten Ihnen den besten Service zu fairen Preisen

Wir bieten zwei Pakete an: Das „SORGLOS-PAKET“, bei dem wir uns um den gesamten Ablauf inkl. Beantragung bei den Behörden kümmern und das „BASIS-PAKET“, bei dem Sie selbst die Beantragung bei den Behörden übernehmen. Eine Express-Option für eine schnellere Bearbeitung steht Ihnen im Bestellprozess für beide Pakete zur Verfügung. 

1x Halteverbotszone (ca. 15m) für einen Umzug, Baustelle, An-/Ablieferung oder Sonstiges

Wir übernehmen den korrekten Auf-/Abbau und schreiben die notwendigen Protokolle

Gültigkeit ab 1 Tag

Mindestens 14 Tage Vorlaufzeit

Auch als Express mit nur 7 Tagen Vorlaufzeit buchbar (+40,00€)

Wir übernehmen die Beantragung bei den Behörden, wodurch Sie sich den Stress sparen

Sogar inklusive der Gebühren für die benötigte Polizeiliche Anordnung

SORGLOS-PAKET
(AB 95,00€)

Unser meistgebuchtes Paket. Für Alle, die im Umzugsstress genug anderes zu tun haben. 

Basis-paket
(ab 39,00€)

Die polizeiliche Anordnung beantragen Sie selber? Dann sind Sie hier richtig. 

Unsere Preise sind inkl. der gesetzlichen MwSt. und gelten für alle PLZ/Bezirke in Hamburg.

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Wir bieten zwei Pakete an: Das „SORGLOS-PAKET“, bei dem wir uns um den gesamten Ablauf inkl. Beantragung bei den Behörden kümmern und das „BASIS-PAKET“, bei dem Sie selbst die Beantragung bei den Behörden übernehmen. Eine Express-Option für eine schnellere Bearbeitung steht Ihnen im Bestellprozess für beide Pakete zur Verfügung.

SORGLOS-PAKET
(AB 95,00€)

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Wir übernehmen den korrekten Auf-/Abbau und schreiben die notwendigen Protokolle

Gültigkeit ab 1 Tag

Mindestens 14 Tage Vorlaufzeit

Sogar inklusive der Gebühren für die benötigte Polizeiliche Anordnung

Wir übernehmen die Beantragung bei den Behörden, wodurch Sie sich den Stress sparen

Auch als Express mit nur 7 Tagen Vorlaufzeit zu buchen (+40,00€)

Basis-paket
(ab 39,00€)

Die polizeiliche Anordnung beantragen Sie selber? Dann sind Sie hier richtig. 

1x Halteverbotszone (ca. 15m) für einen Umzug, Baustelle, An-/Ablieferung oder Sonstiges

Wir übernehmen den korrekten Auf-/Abbau und schreiben die notwendigen Protokolle

Gültigkeit ab 1 Tag

Mindestens 14 Tage Vorlaufzeit

Auch als Express mit nur 7 Tagen 

Vorlaufzeit zu buchen (+40,00€)

Sie übernehmen selber die Beantragung bei den zuständigen Behörden

Die Gebühren für die benötigte Polizeiliche Anordnung tragen Sie selber

Unsere Preise sind inkl. der gesetzlichen MwSt. und gelten für alle PLZ/Bezirke in Hamburg.

Ausgezeichnet
Basierend auf 37 Bewertungen
T & T Benkmann
T & T Benkmann
24/09/2023
Alles wurde reibungslos und zuverlässig erledigt. Sehr freundlicher und persönlicher Service.
Uwe Angerbauer
Uwe Angerbauer
04/09/2023
Authentisch, sehr hilfsbereit. Uns wurde kurzfristig, unkompliziert und preiswert geholfen, obwohl der Terminkalender voll war! Vielen Dank für den verbindlichen Service! Immer wieder gern!
jelly belly
jelly belly
23/08/2023
Hat alles super geklappt und es gab keinerlei Beanstandungen.
Nadine Sch.
Nadine Sch.
20/12/2022
Ich kann KMR zu 100% empfehlen. Die Beantragung war super einfach und es wurde sich um alles reibungslos gekümmert. Wirklich super Service!
Hans Wurst
Hans Wurst
02/11/2022
Es hat alles perfekt funktioniert. Toller Service, exzellente und freundliche Kommunikation. Sehr empfehlenswert!
Motion Team
Motion Team
14/09/2022
Immer freundlich, geben auch Hilfestellung bei der Beantragung, rufen zurück bei Unklarheiten und sind sehr schnell. Kann ich nur weiter Empfehlen
Janina Zins
Janina Zins
13/05/2022
Super Service, zuverlässig und freundlich in der Kommunikation. Empfehlenswert!
ami.bsl1403
ami.bsl1403
23/02/2022
Sehr unkompliziert und zuverlässig. Vielen Dank
Michaela Köhler
Michaela Köhler
16/02/2022
Die Firma Zabel hat die Halteverbotszone beantragt und war begeistert von der Professionalität und der Zuverlässigkeit. Immer gerne wieder

Ant­worten auf die häufig­sten Fragen

Grundsätzlich muss man zwischen zwei verschiedenen Schritten unterscheiden:


1. Die Beantragung (straßenverkehrsbehördlichen Anordnung) des Halteverbots bei der Straßenverkehrsbehörde im zuständigen Polizeikommissariat.
2. Das Aufstellen der Halteverbotsschilder durch uns. 

Das Beantragen eines Park- oder Halteverbots bei der Straßenverkehrsbehörde ist zwingend notwendig. Die Anordnung ist bei dem für die Straße (in der das Halteverbot aufgestellt werden soll) zuständigen Hamburger Polizeikommissariat zu beantragen. Welches das ist, können Sie hier nachschauen. Die Polizei benötigt eine Bearbeitungszeit von ca. 14 Tagen. Nachdem Ihnen die Anordnung der Polizei vorliegt, können Sie uns diese im Bestellprozess einfach zukommen lassen.

Mit unserem „SORGLOS-PAKET“ kümmern wir uns für Sie um das Einreichen einer Genehmigung bei der Polizei und um das Aufstellen der Schilder in ganz Hamburg und Umland. Das spart Ihnen den Gang zum Polizeikommissariat und den Papierkram. 

Entsprechend Ihrer Planung richten wir das Halteverbot rechtzeitig an der vereinbarten Stelle ein. Sie können den Stellplatz für Ihren Zweck an den entsprechenden Tagen nutzen und Ihr Vorhaben so unkompliziert und frei von Stress erledigen. Nach dem Ende des Nutzungszeitraumes kümmern wir uns um den Abbau der Halteverbotsschilder.

Für die Genehmigung müssen Sie den Beamten Angaben zu folgenden Punkten machen:

  • Ihr Vor- und Zuname
  • die Rechnungsanschrift
  • bei einem Antrag für Dritte wird dessen schriftliche Vollmacht benötigt
  • eine Telefonnummer
  • eine E-Mail-Adresse (wenn vorhanden), unter der Sie erreichbar sind
  • Örtlichkeit (Straße und Hausnummer), an der das Haltverbot eingerichtet werden soll
  • den Grund für das Halteverbot
  • der Nutzungszeitraum (Datum und Uhrzeit)

Wir dürfen ohne die Anordnung (oder auch Genehmigung) der Straßenverkehrsbehörde keine Halteverbotsschilder aufstellen. Die Anordnung der Behörde ist für uns bindend, d. h. dort steht z. B. der genaue Ort, an dem die Schilder aufgestellt werden sollen und ob einseitig oder beidseitig (in sehr engen Straßen) abgesperrt werden muss. Sobald uns die Anordnung vorliegt, kümmern wir uns für Sie um alles Weitere. Zudem können Sie gegen Vorlage der Papiere Falschparker rechtens abschleppen lassen und haben so weniger Stress.

Die Straßenverkehrsrechtliche Anordnung kostet bei der Straßenverkehrsbehörde in der Regel 30,70 Euro. Das sind Gebühren, die die Stadt/Polizei immer bekommt. 

In unserem „SORGLOS-PAKET“ für 105,00€ sind die Gebühren für die Straßenverkehrsbehörde schon inklusive. Ebenso beinhaltet es auch die Kosten für den korrekten Auf-/Abbau (ca. 15m) und die notwendigen Aufstellungsprotokolle. Außerdem übernehmen wir für Sie die Beantragung bei den Behörden. Hinzu kommen nur die Kosten für die Anzahl der benötigten Tage. Jeder Tag kostet +10,00€. 

In unserem „BASIS-PAKET“ kostet das Aufstellen der Halteverbotsschilder (ca. 15m) 49,00€. Die Straßenverkehrsrechtliche Anordnung bei der Straßenverkehrsbehörde müssen Sie allerdings selbst beantragen. Hier kommen auch nur noch die Kosten für die Anzahl der Tage hinzu. Jeder Tag kostet +10,00€. 

Unsere Preise beziehen sich auf das Hamburger Stadtgebiet. Im Umland berechnen wir höhere Anfahrtskosten. Sollte die Nutzungsdauer länger als 1 Woche sein, kontaktieren Sie uns am besten vorher.

Einen Auftrag für das SORGLOS-PAKET oder das BASIS-PAKET können Sie uns am besten direkt online zukommen lassen. Wir fragen alle benötigten Informationen von Ihnen ab und kümmern uns um die Formalitäten. Das macht die ganze Angelegenheit für Sie besonders einfach und bequem und Sie müssen sich nicht mit dem Papierkram herumschlagen.

Das Halteverbot muss mindestens vier volle Tage vor dem ersten Nutzungstag aufgestellt werden, damit die Halteverbotszone rechtsgültig ist. Wir stellen die Verkehrszeichen meistens schon früher auf. Wenn sie beispielsweise Ihren Umzug an einem Sonntag durchführen möchten, müssen die Halteverbotsschilder also spätestens Mittwoch aufgestellt worden sein. Aber keine Sorge, wir berechnen immer nur die tatsächlichen Nutzungstage, die Sie angegeben haben.

Falls an den Nutzungstagen fremde Autos in Ihrer Halteverbotszone parken, können Sie diese von der Polizei abschleppen lassen. Dafür benötigen Sie die Anordnung und unser Aufstellungsprotokoll, welches wir Ihnen nach Aufbau der Halteverbotszone per E-Mail zukommen lassen. Die Polizei kontrolliert dann anhand unseres Aufstellungsprotokolls, ob die Halteverbotsschilder fristgerecht aufgestellt wurden. Die Kontaktdaten des zuständigen Polizeikommissariats finden Sie in der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung.

Wir fertigen für Sie das Aufstellungsprotokoll an und senden es Ihnen per E-Mail zu. Haben wir für Sie auch die Anordnung bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt, bekommen Sie auch diese von uns zusammen mit dem Protokoll zugeschickt. Beides müssen Sie am Nutzungstag bereithalten (geht auch digital) und bei Bedarf der Polizei zeigen, z. B. wenn Sie Falschparker abschleppen lassen müssen. 

Ja, Sie können Halteverbotsschilder und andere Kosten für berufliche und für private Umzüge steuerlich absetzen. Dazu müssen Sie nur Ihren Steuerberater über die Kosten informieren. Für den Fall, dass Sie Ihre Steuererklärung selbst machen, haben wir hier wichtige Tipps gesammelt, wie Sie Ihre Umzugskosten richtig absetzen und Steuern sparen können. 

Umzugskosten, die Sie steuerlich absetzen können:

  • Kosten für eine Möbelspedition
  • Maklergebühren
  • Halteverbotsschilder
  • Mietwagen & Verpackungsmaterial wie Kartons, Folien und Decken
  • Helfer, die Sie bezahlen oder im Gegenzug bewirten
  • Doppelte Mietzahlungen
  • Die Kosten für Renovierungen und Möbeleinlagerungen

Um einen Umzug steuerlich absetzen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Berufliche und private Umzüge werden unterschiedlich behandelt.

Private Umzugskosten werden in den haushaltsnahen Dienstleistungen in der Steuererklärung angegeben. Sie können 20 % der Kosten bzw. bis zu 4.000 Euro anrechnen. Hierfür müssen Sie in Form von Einzelbelegen eine Auflistung der Posten anlegen und diese belegen. Es kommt vor, dass das Finanzamt nicht alle Umzugskosten anerkennt. Führen Sie daher alle Aufwendungen so genau wie möglich auf. 

Berufliche Umzüge können Sie über die Umzugskostenpauschale oder mit Einzelbelegen geltend machen. Wählen Sie die Variante der Kostenpauschale, so müssen Sie keine Belege beim Finanzamt einreichen. Es genügt die Angabe in der Steuererklärung unter Werbungskosten, dass Sie umgezogen sind. Alle Berechtigten können seit dem 1. Juni 2020 860 Euro absetzen, für jede weitere Person, die mit umzieht, egal ob Ehegatte, Lebenspartner, ledige Kinder etc. erhöht sich die Summe um 573 Euro.   

Wenn Ihre Kosten höher sind als die Pauschale, empfiehlt es sich alle Rechnungen, Quittungen und Belege zu sammeln. Rechnen Sie die Gesamtsumme aus und geben Sie diese in Ihre Steuererklärung an. Bewahren Sie trotzdem Ihre Belege auf! In seltenen Fällen hat das Finanzamt Rückfragen und verlangt nach Einzelbelegen.

 

Für den beruflichen Umzug müssen die richtigen Gründe vorliegen, damit dieser steuerlich absetzbar ist. Berufliche Gründe für den Umzug sind z. B.:

  • Aufnahme des Studiums oder Studienortwechsel
  • Ausbildungsbeginn oder Wechsel der Ausbildungsstätte
  • Einstieg in die Arbeitswelt
  • Ein neuer Job in einer anderen Stadt
  • Aufgabe einer Zweitwohnung

Das Beantragen und Aufstellen eines Halte- oder Parkverbotes lohnt sich für  alle möglichen Anlässe, wie beispielsweise:

  • Umzüge*
  • Entrümpelungen
  • Baumarbeiten
  • Baustellenabsicherungen
  • Events
  • Filmdreharbeiten
  • Anlieferung größerer Teile


*Das Aufstellen eines Umzugscontainers bedarf einer Sondernutzungserlaubnis des zuständigen Bezirksamts, wobei der Antrag min. 14 Tage dauern kann. 

Für Personen, die wirklich gar keinen Stress haben wollen, empfehlen wir unser SORGLOS-PAKET. Unsere Abwicklung ist unkompliziert und das Aufstellen der Halteverbotsschilder erfolgt schnell – Wir kümmern uns für Sie um alle Formalitäten.

Unser Komplett-Service

Egal welches Paket Sie bei uns buchen, unser KOMPLETT-SERVICE ist immer inklusive.

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns gerne an unter: +49 40 25 31 88 06
Sie können uns auch eine E-Mail schreiben: hallo@meinhalteverbot.de

KORREKTER AUFBAU

Wir stellen das angeordnete Halteverbot korrekt und pünktlich entsprechend der geforderten Frist für Sie in ganz Hamburg und Umland auf.

PROTOKOLLE

Wir kümmern uns auf Wunsch um die Abwicklung mit der Straßenverkehrsbehörde, beantragen die benötigten Aufstellungsprotokolle und lassen Ihnen diese bequem per E-Mail zukommen.

ABBAU

Wir räumen die Halteverbotszone nach Ende der Gültigkeitsdauer wieder ab - Für Sie komplett stressfrei.

BEQUEME Bezahlung

Bei uns bezahlen Sie ganz bequem mit den gängigsten Zahlungsmethoden.

IST ES ETWAS UMFANGREICHER?

Wir bieten auch Absperrungen und Halteverbotszonen für Straßenfeste, Filmaufnahmen und andere Events in und um Hamburg an: Rufen Sie uns dazu am besten einfach an, um die Details zu besprechen.

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Sie können uns auch eine E-Mail schreiben: 
hallo@meinhalteverbot.de

KORREKTER AUFBAU

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PROTOKOLLE

Wir kümmern uns auf Wunsch um die Abwicklung mit der Straßenverkehrsbehörde, beantragen die benötigten Aufstellungsprotokolle und lassen Ihnen diese bequem per E-Mail zukommen.

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Sie haben noch Fragen? Ihr Kontakt zu uns

KMR Verkehrstechnik
Hinrichsenstr. 19a
20535 Hamburg, Germany
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Mobil: +49 179 75 99 070
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